Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg lautet in § 1, Ziffer 3

"Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers"

Daraus lässt sich schließen, dass in den Gemeinden und Kreisen die Parlamente nicht nur von Partei-Mitgliedern im eigentlichen Sinne gebildet werden, sondern dass jeder Bürger zur Mitarbeit bei der Selbstverwaltung geradezu aufgerufen ist.

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          Bild: Peter Hartmann (rechts), Vereidigung zum Gemeinderat

Gerade aus dieser kommunalen Selbstverwaltungsgarantie schöpfen die Freien Wähler ihre Daseinsberechtigung.

Die Pflicht der bürgerschaftlichen Verwaltung nahmen sich Schriesheimer Bürger zu Herzen und schlossen sich als Parteilose schon 1952 zusammen, um bei den Gemeinderatswahlen in den folgenden Jahren entscheidend mitzuwirken. Peter Hartmann, allen voran, formte in den vielen Jahren seiner Vorstandstätigkeit, von 1958 bis 1994, die Freie Wählervereinigung Schriesheim und setzte entscheidende Signale. Auf Grund seines selbstlosen Einsatzes zum Wohle der Gemeinde, Stadtrat von 1953 bis 1993 sowie Kreisrat von 1965 bis 1999, wurde Peter Hartmann zum Ehrenbürger der Stadt Schriesheim ernannt. Hier an dieser Stelle möchten wir unseren aufrichtigen Dank für die geleistete Arbeit unseres Ehrenmitgliedes aussprechen.

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            Bild: Peter Hartmann mit Enkelin Sofia Hartmann beim
 Jubiläum - 50 Jahre Freie Wähler Schriesheim

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